Die Verladerampe ist das Herzstück einer jeden Logistik: Hier werden die Transportfahrzeuge be- oder entladen. Aus Sicht der Lkw-Fahrer ist das mitunter ein heikler Prozess, denn das richtige Anfahren an das Andocktor erfordert viel Fingerspitzengefühl: Fahrer müssen das jeweilige Andocktor zielgenau anfahren. Bei geringem Abstand der Tore zueinander kann dies zur Herausforderung werden. Heute gibt es zahlreiche technische Lösungen, die den Verladeprozess sicherer und effizienter gestalten. Das Andocktor ist eine davon: Hier lesen Sie, welche Funktionen ein Andocktor erfüllen muss, um einen optimalen Betrieb zu gewährleiten.
Der Wareneingang nimmt innerhalb der logistischen Prozesse eine entscheidende Funktion ein: Hierbei werden alle bestellten Waren angeliefert. Als Schnittstelle zwischen Lieferanten und Unternehmen stellt der Wareneingang die erste Anlaufstelle für etwaige Bestellungen dar. Daher nehmen die dafür notwendigen Prozesse direkten Einfluss auf den reibungslosen Ablauf der gesamten logistischen Folgeprozesse. Ein geordneter Wareneingang stellt den Materialfluss sicher. Deshalb können Unternehmen bereits beim Wareneingang die richtigen Weichen stellen, um effiziente und erfolgreiche Logistiklösungen zu bieten.
Frachtkriminalität ist kein marginales Thema
Im Kampf gegen den Klimawandel und für verbesserten Ressourcenschutz wird ein bestimmtes Gesetz immer wichtiger: das Bundes-Immissionsschutzgesetz, abgekürzt BImSchG. 1974 ist es in Kraft getreten, weil damals der Schadstoffausstoß durch Industrie und Wirtschaft problematisch für Deutschland geworden war. Seitdem bildet das BImSchG den Kern des deutschen Immissionsschutzrechts. Es geht darin um viel mehr als nur um saubere Luft.
In Absatz 1 des Paragrafen 1 des Gesetzes steht: „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ Und in Absatz 2 heißt es: „Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch
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der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, sowie
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dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden.“
Dieses Gesetz gilt für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen von Anlagen, Brennstoffen oder Treibstoffen und damit Gefahrgut. Somit müssen auch die Betreiber von Logistikimmobilien sich mit dem BImSchG auseinandersetzen. Es geht dabei nicht nur um die Lagerung gefährlicher Güter, sondern auch um Abluft sowie Lärm und Abgase durch den Lieferverkehr.