Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist ein Bundesgesetz, welches Vorgaben für Verpackungen und den Umgang mit Verpackungsabfällen enthält. Ziel ist eine Verringerung von Verpackungsabfällen und gleichzeitig eine Erhöhung der Recyclingquote. Damit dient es der Umsetzung von Richtlinien nach 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats.
Das Gesetz wird schrittweise erweitert. Seit dem 1. Januar 2022 sind wieder neue Regelungen in Kraft getreten. Wichtig sind hierbei besonders zwei neue Vorgaben: die neue Nachweispflicht über die Erfüllung der Rücknahme- bzw. Verwertungspflichten und die Einwegpfandpflicht.